Aus aktuellem Anlass bitten wir folgendes zu beachten:
Es gilt bei allen Veranstaltungen für nicht-immunisierte* Zuschauerinnen und Zuschauer oder Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Testpflicht (gem. § 3 Abs. 7 der 26. CoBeLVO). Die Pflicht zur Kontakterfassung besteht im Außenbereich nicht.
Dies ist ein Auszug der 26. CoronaBekämpfungsverordnung vom 12.09.2021 des Landes Rheinland-Pfalz.
https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/
Somit sind bei einer Veranstaltung (z.B. Heimspiel) alle Zuschauer vor Betreten des Sportgeländes aufgefordert anzuzeigen, ob sie genesen oder geimpft sind. Trifft beides nicht zu ist ein aktueller Test erforderlich. Wo man sich testen lassen kann, erfahrt ihr hier:
https://corona.rlp.de/de/testen/
Selbstverständlich gelten diese Maßnahmen auch auf allen anderen Sportplätzen.
コメント